Anerkennung unserer Fortbildungen
Fortbildungsnachweis gemäß § 33 Psychologengesetz 2013 in Österreich
Unsere Fortbildungen wurden nach der aktuellen Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz konzipiert und können daher für die gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß § 33 Psychologengesetz 2013 verwendet werden.
Spezialisierung Klinische Neuropsychologie
Unser theoretisches Curriculum umfasst 120 Fortbildungseinheiten. Beim Nachweis dieser 120 Einheiten erhalten Sie von uns ein Abschlusszertifikat. Dieses können Sie gemeinsam mit dem Nachweis Ihrer praktischen Weiterbildung und der Supervision beim Bundesministerium für Gesundheit für die Eintragung der Spezialisierung Klinische Neuropsychologie einreichen!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Psychotherapeut:innen: Fortbildungsnachweis gemäß § 14 Psychotherapiegesetz 2014
Unsere Fortbildungen wurden nach der aktuellen Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz konzipiert und können daher für die gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß § 14 Psychotherapiegesetz 2014 verwendet werden.
Für Mediziner:innen: DFP-Punkte
Für verschiedenste unserer Fortbildungen wird die Anrechnung der DFP Punkte der Ärztekammer beantragt. Für welche Fortbildungen die DFP Punkte beantragt wurden/werden finden Sie hier.
Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
Die einzelnen Fortbildungspunkte für das GNP Curriculum finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.
Psychotherapeutenkammern (PTK) in Deutschland
Derzeit sind wir dabei, unsere Veranstaltungen von den deutschen Psychotherapeutenkammern anerkennen zu lassen. Aktuell ist es bereits möglich unsere Fortbildungsbestätigungen im Nachhinein bei der jeweiligen Psychotherapeutenkammer, bei der eine Mitgliedschaft vorliegt (z.B. PTK Bayern oder Berlin) einzureichen und diese anrechnen zu lassen. Bei Fragen treten Sie hierzu gerne mit uns in Kontakt. Sofern für eine Fortbildung DFP Punkte bei der österreichischen Ärztekammer beantragt und bewilligt wurden (steht bei der Seminarbeschreibung dabei), ist diese auch bei den PTKs in Deutschland anrechenbar.
Anerkennung für Weiterbildungsstätten (nach dem neuen PTG 2020)
Derzeit sind wir dabei, unsere Veranstaltungen von den deutschen Psychotherapeutenkammern anerkennen zu lassen. Unser Fortbildungsangebot zu neuropsychologischen Grundlagen, Diagnostik und Behandlung/Therapie deckt die Inhalte für die gesamte Weiterbildung ab.
Wir können mit allen Weiterbildungsstätten schriftliche Kooperationsvereinbarungen für die externe theoretische Weiterbildung abschließen. Diese Kooperationsvereinbarung können die Weiterbildungsstätten einreichen und damit die gesamte notwendige Theorie abdecken.
Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP)
Für alle GNP-akkreditierten Veranstaltungen wurden ebenso Credits bei der SVNP beantracht. Die Anzahl der Credits entsprechen den angegebenen Einheiten.